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Stellenplan

Teil des Haushaltsplanes; stellt die qualitative und mengenmäßige Übersicht der zur Besetzung verfügbaren Stellen für Beamte bzw. tariflich Beschäftigte dar. Planstellen Stellen für Beamte; sie sind nach Besoldungsgruppen und Amtsbezeichnung als Stellenplan im Haushaltsplan auszuweisen. kw-/ ku-Vermerk Haushaltsvermerke, die den künftigen Wegfall (kw) oder die künftige Umwandlung (ku) von Planstellen des Stellenplans bezeichnen.

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Steuern

Geldleistungen, von denen keine Gegenleistungen für eine bestimmte Leistung abhängt und die von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. [zum Weiterlesen klicken]

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