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Kosten-Nutzen-Analyse

abgekürzt: KNA Zielt auf eine umfassende monetäre Bewertung aller gesellschaftlichen Kosten und Nutzen staatlicher Maßnahmen. Im Rahmen dieser Methode wird versucht, neben den direkten (z.B. Wegeersparnis, Unterhaltungskosten) auch die indirekten (z.B. Gewinnung von Freizeiteinrichtungen, Lärmbelästigung) Kosten und Nutzen staatlicher Maßnahmen zu monetarisieren, also in Geldwerten auszudrücken. Der methodische Kern ist die Berechnung des Kapitalwertes für verschiedene Alternativen.

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Kostenabweichung

Ergebnis kostenrechnerischer Soll/Ist-Vergleiche im Rahmen der KLR; dabei werden die geplanten den tatsächlich entstandenen Kosten gegenübergestellt. Ziel ist die Überwachung der Kostenentwicklung.

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Kostenarten

Beschreibt den bei der betrieblichen Leistungserstellung entstehenden Werteverzehr in einer bestimmten Kategorie. Sie sind in einem Kostenartenplan gegliedert und bestimmen, welche Kosten anfallen. Nach der Art der verbrauchten Produkte wird zwischen Personal-, Sach-, kalkulatorischen und sonstige Kosten unterschieden. siehe auch: Kostenartenrechnung, Kosten, Kosten-Leistungs-Rechnung

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Kostenartenrechnung

Erste Stufe der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR), mit deren Hilfe erfasst wird, welche Kosten in welcher Höhe angefallen sind. Sie bildet die Grundlage für die Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung. Die Erfassung der Kosten erfolgt durch Belege, die erkennen lassen, um welche Kostenarten es sich handelt, welche Geschäftsvorfälle zugrunde liegen und wie die Weiterrechnung der Kosten als Einzelkosten oder Gemeinkosten zu erfolgen hat. Zur Erfassung sind die Kostenarten begrifflich eindeutig zu bestimmen und in einem Kostenplan zusammenzufassen. siehe auch: Kostenarten, Kosten

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Kostenstelle

Ort, an dem die zur Leistungserstellung benötigten Güter und Dienstleistungen verbraucht werden; selbstständiger Teilbereich des Betriebes, für den der Kostenanfall erfasst und kontrolliert wird. Nach ihrer Verrechnung unterscheidet man Vorkostenstellen und Endkostenstellen. siehe auch: Kostenträger, Kostenstellenrechnung, Kostenstellenverrechnung

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Kostenstellenrechnung

Dient der Feststellung, wo die Kosten entstanden sind; hat als zweite Stufe der KLR die Aufgabe, die anfallenden Kostenarten verursachungsgerecht auf die Kostenstellen zuzuordnen und deren Kostenverbrauch zu überwachen. Hauptziel ist die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit am Ort der Kostenentstehung. siehe auch: Kosten-Leistungs-Rechnung, Kostenstellenverrechnung, Kostenträgerrechnung

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Kostenstellenverrechnung

Verrechnung der Kostenstellen in einer sinnvollen Reihenfolge mit dem Ziel, die angefallenen Kosten möglichst gerecht jenen Kostenstellen zuzuordnen, die sie verursacht bzw. bestimmte Leistungen in Anspruch genommen haben. siehe auch: Kostenstelle, Kostenstellenrechnung, Kostenträger

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Kostenträger

Güter und Dienstleistungen, die in Erfüllung des Betriebszweckes erstellt werden und Kosten verursachen. In einer Kommunalverwaltung können die Produkte die Kostenträger darstellen, dies ist jedoch nicht zwingend. siehe auch: Kostenträgerrechnung, Kostenträgerstückrechnung, Kostenträgerzeitrechnung

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