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Dezentralisation

Man unterscheidet zwischen betriebswirtschaftlicher und verwaltungswissenschaftlicher Dezentralisation. Die betriebswirtschaftliche Dezentralisation ist im Rahmen der Aufbauorganisation die Verteilung gleichartiger Teilaufgaben auf mehrere Abteilungen bzw. Stellen, die nicht zum Zentrum gehören. Sie kann sich auf Personen, Raum, Zeit und Sachmittel beziehen. Verwaltungswissenschaftlich wird unter Dezentralisation die Bildung selbständiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts mit entsprechend abgesicherter eigener Entscheidungsbefugnis verstanden (Bsp.: Bund, Länder, Kreise und Gemeinden sind solche dezentralisierte Einheiten).

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