EILMELDUNG: Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig

Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. Die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien ist verfassungswidrig. Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Demnach muss der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neureglung schaffen. Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, dürfen die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. Vorgaben für eine Neuregelung machte das Gericht nicht.   Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/article175318878/Grundsteuer-Bemessung-verfassungswidrig-laut-Bundesverfassungsgericht.html  

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Grundsteuer; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht unmittelbar bevor

  Am 10. April 2018 um 14.00 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht seine lang erwartete Entscheidung zum Bewertungsrecht als Grundlage der Erhebung der Grundsteuer verkünden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet vom Bund und von den Ländern, dass zügig die aus dieser Entscheidung folgenden gesetzgeberischen Konsequenzen gezogen werden. Sollte das Bundesverfassungsgericht die der Grundbesteuerung zu Grunde liegenden Bewertungen für verfassungswidrig erklären, müssen die Gesetzgeber unverzüglich handeln. Die Grundsteuer muss dann sobald möglich auf eine neue gerechte, rechtssichere und nachvollziehbare Rechtsgrundlage gestützt werden. Die Gemeinden können auf die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht verzichten. Diese ist die zweitwichtigste kommunale Steuer mit einem eigenen Hebesatzrecht der Gemeinden. Ihr Aufkommen liegt bei rund 14 Milliarden Euro im Jahr. Dies ist mehr, als die Städte und Gemeinden überhaupt für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zur Verfügung haben. Diese Finanzmittel dürfen nicht ausfallen, auch nicht nur zeitweise. Denn das würde bedeuten, dass die kommunale Selbstverwaltung in vielen Gemeinden zum […]

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