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Vermögensgegenstand

Handelsrechtlicher Begriff, der alle Güter umfasst, die neben den Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz ausgewiesen werden können. Nach der im wirtschaftlichen Verkehr üblichen Definition handelt es sich hierbei um Gegenstände im Sinne des BGB (Sachen und Rechte), sowie tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten, und besondere Vorteile, die nach der Verkehrsauffassung einer selbständigen Bewertung fähig sind und die einen längerfristigen Nutzen mit sich bringen. So umfasst dieser Begriff auch jegliche vermögenswerte Rechte, wie beispielsweise Forderungen, Verzicht auf Ansprüche, Geschäftsanteile.

siehe auch: Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachvermögen