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Soll

Aktivseite eines Kontos in der Buchhaltung (Aktiva). Auf der Sollseite werden Vermögenszugänge oder die Abnahme von Verbindlichkeiten gebucht. Haben, Aktiva, Passiva

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Soll-Ist-Vergleich

Informationsinstrument des operativen Controlling und des strategischen Controlling. Durch regelmäßige Vergleiche des geplanten Soll mit dem realisierten Ist können Abweichungen rechtzeitig erkannt werden. Bei gravierenden Abweichungen sind die Abweichungsursachen mit Abweichungsanalysen zu ermitteln, damit gezielte Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können.

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Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss

Der Sollfehlbetrag aus dem letzten kameralen Abschluss ist in Niedersachsen unter der Passivbilanzposition 1.1.2 auszuweisen. Dabei handelt es sich um den Ausweis des letzten kameralen Jahresabschlusses, sofern dieser einen Fehlbetrag ausgewiesen hat (siehe dazu § 55 KomHKVO). Die Überschüsse der doppischen Haushalte sind zunächst solange mit dem Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu verrechnen, bis dieser ausgeglichen ist (§ 110 Abs. 6 S. 3 NKomVG). Als Begründung der Pflicht zum Ausweis des letzten kameralen Abschlusses verweist der Gesetzgeber auf den Grundsatz der Bilanzkontinuität (siehe dazu LT-Drucksache 15/1680, S. 43 f.). Dieses wird damit begründet, dass der Verwaltungshaushalt im Wesentlichen dem Ergebnishaushalt im neuen kommunalen Haushaltsrecht entspräche und die Nichtabbildung zu einer Doppelbelastung der Haushalte führen würde. Zudem wurde argumentiert, dass die Fehlbedarfe im Vermögenshaushalt ja schwerpunktmäßig auf Bewertungsdifferenzen beruhen würde und es sich somit um „Umstellungsaufwand“ handeln würde. Diese Begründung kann jedoch nicht überzeugen, da Kameralistik und Doppik sich in […]

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