Freiwillige Aufgaben sind Aufgaben, bei denen die Kommune selbst entscheidet, ob und in welcher Form sie tätig wird. Zur Sicherstellung dieser Grundversorgung sind viele Aufgaben zu erledigen, die den Kommunen vom Bund oder dem Land gesetzlich auferlegt oder übertragen worden sind (Pflichtaufgaben).
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Festlegung einer bestimmten innerbetrieblichen Leistung. Der Auftrag gibt an, welche Leistung zu erbringen ist, wann die Leistung zu erbringen ist, welche Hilfsmittel einzusetzen sind, und wie die Auftragskosten verrechnet werden.
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Gesamter Werteverzehr für Güter und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode.
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