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AfA – Absetzung für Abnutzung

Steuerrechtliche Abschreibung, die Wertminderungen an langlebigen Wirtschaftsgütern, d.h. Wirtschaftsgütern, die länger als ein Jahr dem Betrieb dienen, erfasst. Die AfA stellt steuerrechtlich Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar, je nachdem in welcher Einkunftsart sie vorgenommen werden können. siehe auch: Abschreibungen

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AfA-Tabelle

Aus Gründen des einheitlichen Verwaltungshandelns geben die zuständigen Behörden sogenannte AfA-Tabellen heraus, in denen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und daraus abgeleitete Sätze für die lineare Abschreibung typisierend festgelegt werden.
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