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Festwert

Im Vorratsvermögen können Anlagegüter sowie Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, wenn sie

  • regelmäßig ersetzt werden,
  • ihr Gegenwert für den Verwaltungsbetrieb von nachrangiger Bedeutung ist oder
  • der im Festwert erfasste Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Änderungen unterliegt.