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Ausgabe

Monetäres Äquivalent der eingekauften Güter und Dienstleistungen, das die Verminderung des Geldvermögensbestandes misst, also des Zahlungsmittelbestandes und des Bestandes an Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten.

Der Begriff der Ausgaben wird in der kaufmännischen Buchführung (=Doppik) nicht verwendet. Nach den doppischen Gemeindehaushaltsverordnungen ist auf Aufwendungen bzw. Auszahlungen abzustellen.

Legaldefinition Niedersachsen

überplanmäßige Ausgaben

kamerale Begrifflichkeit:
Ausgaben, die den Planansatz einer Haushaltsstelle überschreiten. Entsprechend der haushaltsrechtlichen Regelungen sind diese im Rahmen der Budgetvorgaben deckungsfähig bzw. können per Vermerk als (einseitig oder gegenseitig) gedeckt angesehen werden.

außerplanmäßige Ausgabe

kameraler Begriff:
Ausgaben, für deren Zweckbestimmung im Haushaltsplan kein Ansatz vorgesehen ist.

Ausgabereste

kameraler Begriff:
Bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht verausgabte Beträge bei übertragbaren Ausgaben, die für ihre Zweckbestimmung weiterhin benötigt werden.