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Anlagenbuchhaltung

Sie wird auch Anlagenbuchführung oder Anlagenrechnung genannt. Ihre Aufgabe ist es, die Daten der betrieblichen Anlagen zu speichern und zu verwalten, sowie nach Art, Menge und Wert bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere der Tag des Zugangs der beschafften Anlage, die Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Höhe des Bilanzwertes (Bestände) und der Tag des Abganges der Anlage. Die Anlagenbuchhaltung dient auch der Ermittlung der Abschreibung und der kalkulatorischen Zinsen.