Kommunalbericht 2018 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs

Flagge des deutschen Bundeslandes Niedersachsen

Bereits zum 6. Mal legt die Überörtliche Kommunalprüfung beim niedersächsischen Landesrechnungshof einen Kommunalbericht vor.

Themen waren

  • die Kommunalfinanzen in Niedersachsen
  • Kindertagesstätten der freien Träger – Was zahlen die Kommunen dafür?
  • Ohne Schulbegleitung keine inklusive Schule?!
  • Fehlende Kassensicherheit kann teuer werden
  • Kommunalwälder – Nur eine ausgewogene Nutzung bringt mindestens neutrale Betriebsergebnisse
  • Informationssicherheit in Kommunen – Externer Sachverstand muss nicht teuer sein
  • Instandhaltung der Kanalisation – Ein Problem im Verborgenen?
  • Aufgaben und Zuständigkeiten der Bauhöfe – Eine Baustelle!
  • Bauinvestitionscontrolling – Sparen durch richtiges Organisieren, Planen und Steuern!
  • Erschließungsverträge – Immer die richtige Entscheidung?
  • Rechnungsprüfungsämter selbständiger Gemeinden – Auf einem guten Weg!
  • Kommunale Unternehmen – Ausreichende Haftungsbegrenzung?
  • Kalkulieren einzelne Kommunen ihre Haushalte zu zurückhaltend?
  • Verdoppelung der Ausgaben bei der Hilfe zur Pflege bis zum Jahr 2031!? – Können die Kommunen gegensteuern?

In wie weit man den ausgesprochenen Empfehlungen folgen mag, muss jede Kommune für sich selbst entscheiden.

Ein paar persönliche Anmerkungen möchte ich aber noch machen:

Um der großen Unterschieden bei der Steuerertragskraft zu begegnen, schlägt der LRH vor, Fördermittel zukünftig weniger nach dem Gießkannenprinzip sondern mehr an den kommunalen Schwächen zu orientieren. Dieser Ansatz zeigt m.E. in die richtige Richtung. Wir laufen dann aber Gefahr, durch die mit der Fördermittelbeantragung und -abwicklung verbundenen Einschränkungen „gegängelt“ zu werden. Häufig ist es so, dass der Fördermittelgeber i.d.R. eher politisch motivierte Vorgaben macht, ohne die individuellen Interessen der Kommunen zu berücksichtigen. Ein (nicht ganz passenden) Beispiel ist das KIP I. Danach sind zwar energetische Sanierungen in Schulen förderfähig, aber nicht andere investive (und ggf. sogar konsumtive) Maßnahmen, die der Bildung förderlich sind.

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