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Konzessionen

Unter einer Konzession versteht man:

  1. eine befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines konzessionspflichtigen Gewerbes oder Handels (z.B. §§ 29 bis 40 Gewerbeordnung)
  2. Verleihung eines besonderen Rechts (i.d.R. ein Nutzungsrecht) an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde
  3. Die Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe an Personen des privaten Rechts, z. B. die „Dienstleistungskonzession“ zur Erfüllung von Entsorgungsverträgen, die Baukonzession und Dienstleistungskonzessionen nach § 105 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  4. Die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die eigentlich einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist (Beleihung).

Beispiele für die Verleihung eines besonderen Rechts (Ziffer 2):

  • Konzessionsverträge für Leitungsverlegung auf öffentlichen Grund (Konzessionsverträge für Gas- Wasser- und Stromleitungen)
  • Betrieb einer Fähre
  • Betrieb einer SPNV oder ÖPNV-Linie
  • Überlassung eines Abbaurechtes für einen Rohstoff
  • Sendekonzession für eine bestimmte Mobilfunk- oder Radiofrequenz

Als Gegenleistung wird in vielen Fällen eine Konzessionsgebühr oder evtl. auch eine Konzessionsabgabe vom Konzessionsnehmer an den Überlasser (z.B. des Grundstückes) bezahlt. Damit soll diesem eine Art Entschädigung für seine Einschränkungen (durch z.B. eingeschränkte Nutzung) zukommen.

Rechtsquellen