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AfA-Tabelle

Aus Gründen des einheitlichen Verwaltungshandelns gibt das Bundesfinanzministerium sogenannte AfA-Tabellen heraus, in denen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und daraus abgeleitete Sätze für die lineare Abschreibung typisierend festgelegt werden. Jede Verwaltung hat aus Gründen des einheitlichen Verwaltungshandelns verbindliche Abschreibungstabellen für den internen Dienstbetrieb zu erarbeiten. Diese haben sich an den landesrechtlichen Vorgaben zu orientieren. Nur wenn sich Vermögensgegenstände nicht entsprechend zuordnen lassen, ist auf die jeweils gültigen amtlichen AfA-Tabellen (nach Landes- oder nach Steuerrecht) zurückzugreifen.

siehe auch: Ausführungserlass zur Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO)